Rechtliche Grundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Leistungen von Terravia, Avenue de la Gare 29, 1003 Lausanne, Schweiz (nachfolgend «Terravia», «wir» oder «uns»).

Zuletzt aktualisiert: 10. Juni 2025 Gültig ab: 10. Juni 2025

1. Definitionen

Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  • «Leistungen» bezeichnet alle von Terravia angebotenen Formate, insbesondere den Erstorientierungs-Workshop, die Workflow-Beratung B2B und den Grenzüberschreitenden Überblick sowie damit verbundene Unterlagen und Materialien.
  • «Teilnehmende» / «Nutzer/in» bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die eine Leistung von Terravia in Anspruch nimmt oder anfragt.
  • «Wir» / «Uns» bezeichnet Terravia mit Sitz in Lausanne, Schweiz.
  • «Unterlagen» bezeichnet alle im Rahmen der Leistungen abgegebenen schriftlichen Materialien, Arbeitshefte, Zusammenfassungen und Referenzdokumente.
  • «Vertrag» bezeichnet die Vereinbarung zwischen Terravia und einer teilnehmenden Person oder Organisation auf Grundlage dieser AGB.

2. Annahme der AGB

Mit der Anmeldung zu einer Leistung oder der Aufnahme eines Beratungsgesprächs akzeptieren Teilnehmende diese AGB in der jeweils gültigen Fassung. Die AGB sind Teil jedes Vertrags zwischen Terravia und den Teilnehmenden.

  • Die Teilnahme an Leistungen setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
  • Juristische Personen bestätigen, dass die handelnde Person zeichnungsberechtigt ist.
  • Teilnehmende erklären, die AGB vor der Anmeldung gelesen und verstanden zu haben.

3. Leistungsbeschreibung

Terravia bietet Informations- und Koordinationsleistungen rund um Immobilientransaktionen in der Schweiz an. Die Leistungen umfassen:

  • Erstorientierungs-Workshop (CHF 180 / Person): Halbtages-Gruppenformat für Privatpersonen mit Arbeitsheft und Nachbereitungspaket.
  • Workflow-Beratung B2B (ab CHF 540): Prozessanalyse und schriftliche Empfehlungen für Immobilienagenturen, Umfang individuell vereinbart.
  • Grenzüberschreitender Überblick (CHF 870): Einzelbriefing (ca. 90 Min.) für internationale Teilnehmende mit Referenzdokument und Lektüreliste.

Alle Leistungen haben rein informatorischen und koordinatorischen Charakter. Terravia erbringt keine rechtliche, steuerliche, finanzielle oder anderweitig regulierte Beratung. Für solche Leistungen sind zugelassene Fachpersonen beizuziehen.

Die Verfügbarkeit der Leistungen kann je nach Kapazität variieren. Ein Anspruch auf Durchführung zu einem bestimmten Termin besteht nicht.

4. Anmeldung und Teilnahme

Anmeldungen erfolgen über das Kontaktformular auf der Website oder per E-Mail. Die Anmeldung gilt als verbindlich, sobald Terravia eine schriftliche Bestätigung ausgestellt hat.

  • Für den Erstorientierungs-Workshop gilt die Teilnahme als gesichert nach Eingang der Zahlung und schriftlicher Bestätigung.
  • Für die Workflow-Beratung B2B wird der Umfang nach einem kostenlosen Discovery-Gespräch schriftlich vereinbart.
  • Für den Grenzüberschreitenden Überblick wird nach der Anmeldung ein individueller Termin abgestimmt.
  • Terravia behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

5. Pflichten der Teilnehmenden

Teilnehmende verpflichten sich, Leistungen ausschliesslich zu den vereinbarten Zwecken zu nutzen und folgende Grundsätze einzuhalten:

  • Keine Weitergabe von Unterlagen an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Terravia.
  • Keine Aufzeichnung (Audio, Video) von Veranstaltungen ohne ausdrückliche Genehmigung.
  • Respektvoller Umgang mit anderen Teilnehmenden und Mitarbeitenden von Terravia.
  • Keine Nutzung der erhaltenen Informationen für irreführende, rechtswidrige oder schädigende Zwecke.
  • Angabe wahrheitsgemässer Informationen bei der Anmeldung.

Bei Verstoss gegen diese Pflichten kann Terravia den Zugang zur Leistung ohne Rückerstattung entziehen.

6. Geistiges Eigentum

Alle von Terravia erstellten Materialien – Arbeitshefte, Präsentationen, Referenzdokumente, Methoden und Kursinhalte – sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von Terravia.

  • Teilnehmende erhalten eine nicht übertragbare, nicht exklusive Lizenz zur persönlichen Nutzung der Unterlagen.
  • Eine kommerzielle Verwertung, Vervielfältigung oder öffentliche Weitergabe bedarf der schriftlichen Genehmigung von Terravia.
  • Teilnehmende räumen Terravia das Recht ein, anonymisiertes Feedback für interne Qualitätszwecke zu verwenden.

7. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein, sofern anwendbar. Gültige Richtpreise:

  • Erstorientierungs-Workshop: CHF 180 pro Person
  • Workflow-Beratung B2B: ab CHF 540, Endpreis nach Scopingvereinbarung
  • Grenzüberschreitender Überblick: CHF 870 pro Briefing

Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf Basis der ausgestellten Rechnung. Das Zahlungsziel beträgt 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart. Bei verspäteter Zahlung behält sich Terravia das Recht vor, einen Verzugszins von 5 % p. a. zu erheben.

8. Stornierung und Rücktritt

Stornierungen sind schriftlich an [email protected] zu richten. Es gelten folgende Bedingungen:

  • Mehr als 14 Tage vor dem Termin: Vollständige Rückerstattung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.
  • 7–14 Tage vor dem Termin: 50 % des Betrags werden zurückerstattet.
  • Weniger als 7 Tage vor dem Termin: Keine Rückerstattung. Eine Umbuchung auf einen späteren Termin ist nach Absprache möglich.
  • Terravia-seitige Absage: Bei Absage durch Terravia wird der vollständige Betrag zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Für die Workflow-Beratung B2B gelten gesonderte Bedingungen, die im Beratungsvertrag festgelegt werden.

9. Haftungsausschluss

Die Leistungen von Terravia werden auf Basis verfügbarer, öffentlich zugänglicher Informationen erbracht. Terravia übernimmt keine Verantwortung für:

  • Die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
  • Entscheidungen, die Teilnehmende auf Basis der erhaltenen Informationen treffen.
  • Ergebnisse aus Immobilientransaktionen, unabhängig davon, ob eine Leistung von Terravia in Anspruch genommen wurde.
  • Änderungen in Gesetzen, Verordnungen oder kantonalen Vorschriften, die nach Erbringung der Leistung eintreten.

Die Inhalte ersetzen in keinem Fall die Beratung durch zugelassene Rechts-, Steuer- oder Finanzfachleute.

10. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Terravia für unmittelbare Schäden ist auf die Höhe des für die betreffende Leistung bezahlten Betrags begrenzt. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Schäden Dritter übernimmt Terravia keine Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Terravia verursacht wurden, sowie Haftungsfälle nach zwingend anwendbarem Schweizer Recht.

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen), die die Durchführung einer Leistung verunmöglichen, entbinden Terravia von der Leistungspflicht ohne Schadensersatzpflicht.

11. Freistellung

Teilnehmende stellen Terravia, ihre Mitarbeitenden und Beauftragten von Ansprüchen Dritter frei, die aus der missbräuchlichen oder rechtswidrigen Nutzung der Leistungen oder erhaltenen Unterlagen entstehen, soweit die Teilnehmenden diese Situation zu verantworten haben.

12. Kündigung

Terravia kann die Erbringung einer Leistung mit sofortiger Wirkung einstellen, wenn Teilnehmende gegen diese AGB verstossen oder die ordnungsgemässe Durchführung wesentlich beeinträchtigen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen.

Teilnehmende können eine Leistung unter Einhaltung der Stornierungsfristen gemäss Abschnitt 8 beenden. Über die Kündigung hinausgehende Vereinbarungen richten sich nach dem jeweiligen Beratungsvertrag (B2B).

Bestimmungen, die ihrer Natur nach über die Vertragsbeendigung hinaus Gültigkeit haben sollen – insbesondere Abschnitte 6, 9, 10 und 13 – bleiben nach Vertragsende in Kraft.

13. Streitbeilegung

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Lausanne, Kanton Waadt, Schweiz, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.

Bei Streitigkeiten bemühen sich die Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung. Hierzu richtet sich die betroffene Partei schriftlich an Terravia. Können die Parteien innerhalb von 30 Tagen keine Einigung erzielen, steht der ordentliche Rechtsweg offen.

Verbraucherschutzbestimmungen nach schweizerischem Recht bleiben unberührt.

14. Allgemeine Bestimmungen

  • Gesamte Vereinbarung: Diese AGB bilden zusammen mit dem jeweiligen Beratungsvertrag die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle früheren Absprachen.
  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.
  • Verzicht: Das Nichtgeltendmachen eines Rechts stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
  • Abtretung: Teilnehmende dürfen Rechte und Pflichten aus diesen AGB nicht ohne schriftliche Zustimmung von Terravia auf Dritte übertragen.
  • Mitteilungen: Mitteilungen an Terravia sind schriftlich per E-Mail an [email protected] oder per Post an die im Impressum genannte Adresse zu richten.

15. Änderungen der AGB

Terravia behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Über wesentliche Änderungen werden Teilnehmende mit einem aktiven Auftrag per E-Mail informiert. Für neue Anmeldungen gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen AGB.

Die fortgesetzte Nutzung der Leistungen nach Bekanntgabe von Änderungen gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.

16. Kontaktangaben

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:

Terravia

Avenue de la Gare 29, 1003 Lausanne, Schweiz

+41 21 519 73 64

[email protected]